Für den Erwerb einer Wohnung entstehen neben dem Kaufbetrag sogenannte Erwerbsnebenkosten, zu diesen zählen beispielsweise die Grunderwerbssteuer oder die Kosten für einen Notar, der für die Beglaubigung des Kaufes zuständig ist. Wer sich für die Eigentumswohnung als Kapitaleinlage entscheidet, steht am Anfang bei der Finanzierung einer solchen Kapitaleinlage. Ist nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden, so wird die Aufnahme eines Kredits unumgänglich. Wichtig dabei ist, dass der Kredit der zur Finanzierung der Eigentumswohnung verwendet wird, noch vor dem Eintritt des Rentenalters abgezahlt ist, so lässt sich das Risiko, die Raten von der Rente nicht mehr tilgen zu können und im Zweifelsfall Dritte damit zu belasten, ausschließen.
Richtige Fachleute sind vom Vorteil
Seinen Steuerberater mit dem Erwerb dieser Kapitaleinlage zu konfrontieren erweist sich immer zum Vorteil. Abzuchecken gilt es, welche steuerlichen Be- oder Entlastungen möglich sind. Bei der Auswahl des richtigen Objekts hilft der Makler, bei der Besichtigung einer Eigentumswohnung sollte eine fachkundige Person mit hinzugezogen werden, die bestehende Mängel erkennt. Bestehende Mängel können zu zwei Entschlüssen führen, das Objekt ist das Geld nicht wert, dann kommt der Kauf der Eigentumswohnung nicht zustande, oder die Mängel lassen sich mit schnellen Handgriffen beheben und geben Anlass zur Preisverhandlung.
Des Weiteren müssen die nötigen Versicherungen wie Haftpflicht und Schadensversicherungen abgeschlossen werden, ein Termin bei der Versicherungsberatung ist ein Pflichttermin, damit die Kapitaleinlage abgesichert ist.
Eine gute Kapitaleinlage
Die Eigentumswohnung ist eine gute Kapitaleinlage, wenn gewisse Grundregeln im Voraus beachtet werden. Sie ist sicher und behält bei einer guten Instandhaltung auch nach Jahrzehnten einen hohen Ertragswert.