Wer seinen Job verliert, durch die Arbeitslosenversicherung vor einem allzu harten Aufprall geschützt. Sie zahlt ein Arbeitslosengeld, das allerdings nicht annähernd dem ehemaligen Nettoeinkommen entspricht. Das Geld ist also knapp und jede Verringerung der festen Kosten eine Erleichterung. Wie ist das mit den Rundfunkgebühren? Muss jemand der arbeitslos ist GEZ zahlen?
Auch Arbeitslose müssen zahlen
Die Regeln für die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren an die GEZ sind genau festgelegt. Nur auf Antrag wird man von der Zahlungspflicht befreit. Eine Befreiung gilt immer für ein halbes Jahr, danach muss sie erneut durch den Nachweis der Bedürftigkeit beantragt werden. Der Bezug von Arbeitslosengeld I befreit niemanden von der Zahlungspflicht. Die monatlichen Gebühren müssen weiter überwiesen werden, um nicht in Verzug und damit in ein Mahnverfahren zu geraten.
Aufstockende Sozialhilfe verändert die Situation
Wird das Arbeitslosengeld I allerdings mit Leistungen vom Sozialamt aufgestockt, entsteht ein Anspruch auf Befreiung von der Gebührenpflicht. Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt beigelegt werden. Die Behörde in Köln befreit niemanden rückwirkend von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Befreiung gilt immer erst für den Folgemonat.
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind befreit
Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhält, braucht nicht an die GEZ zu zahlen. Doch auch hier erfolgt keine automatische GEZ-Gebührenbefreiung. Sie muss in Köln beantragt und halbjährlich erneuert werden. Auch hier wird eine Kopie des Bewilligungsbescheids verlangt. Schwierig wird es für Hartz IV-Empfänger dann, wenn sie zusätzliche Leistungen nach § 24 SGB II beziehen. Das sind Darlehen, die die Behörde in Ausnahmesituationen gewährt. Grundsätzlich erlischt damit das Anrecht auf Befreiung. Hier ist ein Härtefallantrag bei der GEZ unbedingt zu empfehlen.
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