Als Kilometergeld wird die steuerliche Absetzbarkeit der Dienstwege verstanden, die mit privaten Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Nicht aber die Pendelfahrten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitststelle, die gesondert über die Pendlerpauschale geltend gemacht werden können, bei diesen ist es nicht von Interesse, ob die Wege mit einem privaten Verkehrsmittel zurückgelegt wurden.
Belege dienen als Nachweis
Werden Dienstwege beispielsweise mit dem eigenen Pkw, Motorrad, Roller oder Fahrrad zurückgelegt, so müssen die Gesamtkilometer jeder Strecke in einem Fahrtenbuch notiert werden, dieses vereinfacht dem Finanzamt die Auswertung. Als weiterer Nachweis sollten Tankbelege aufbewahrt werden, die nicht als Kilometergeld abgesetzt werden können, aber als Nachweis sich dienstlich auf dieser Strecke befunden zu haben.
KilometerPauschale in der Steuererklärung geltend machen
Jeder Arbeitnehmer zahlt Einkommenssteuer. Diese muss jährlich erklärt werden und in dieser können alle Ausgaben, die der Gesetzgeber anerkennt, geltend gemacht werden, die die Steuerpflicht somit senkt. Der zu zahlende Höchstsatz für eine Aufwendung, die abgesetzt werden kann, wird in regelmäßigen Abständen dem allgemeinen Preisniveau angepasst. So lässt sich also nicht mit Gewissheit sagen, ob die Höhe des Kilometergeldes im kommenden Jahr noch immer so hoch ist wie in diesem. Ist die Aufwendung der Dienstwege dem Höchstbetrag übertroffen worden, so lässt sich der Überschuss als Werbungskosten verbuchen. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater beim Finanzamt eingereicht, so muss die Geltendmachung des Kilometergeldes dem Steuerberater vorgelegt werden, nicht separat dem Finanzamt.
Kilometergeld ersetzt alle Kosten
Wichtig ist, dass das geltend gemachte Kilometergeld alle Kosten für das Verkehrsmittel abdeckt, sodass keine weiteren Entschädigungen für Verschleißteile des Verkehrsmittels geltend gemacht werden können.
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