Der Gesetzgeber räumt für so genannte Minijobs, also Beschäftigungen von kurzer Dauer oder mit geringem Einkommen, Vergünstigungen bei Sozialabgaben und Lohnsteuern ein. Allerdings gab es zum 1.1.2013 einige Änderungen bezüglich der Verdienstgrenze, aber auch zur Rentenversicherungspflicht.
Aus 400-Euro-Job wird 450-Euro-Job
Die neue Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit dem 1.1.2013 450 Euro im Monat, wobei die Anzahl der gearbeitet Stunden nebensächlich ist. Diese Minijobs müssen bei der Minijobzentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) und der Unfallversicherung gemeldet werden. In der Regel sind diese Beschäftigungsverhältnisse befreit von der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, von der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1.1.2013 allerdings nur bei kurzfristigen Jobs oder auf Antrag. Nehmen Sie mehrere Minijobs an, entfallen die Vorteile bei Lohnsteuer- und Sozialabgabenbemessung. Anders sieht das aus, wenn Sie einen Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen annehmen, dann wird der geringfügige Verdienst nicht hinzugerechnet, sondern die Abgaben darauf pauschal abgeführt.
Rentenversicherungspflicht bei bestehenden 400-Euro-Jobs
So weit das geringfügige Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.12.2012 rentenversicherungsfrei war, bleibt dies bestehen, wenn das regelmäßige Einkommen 400 Euro im Monat nicht überschreitet. Der Arbeitnehmer kann aber mit seinem Arbeitgeber besprechen, dass er Rentenversicherungsbeiträge zur Erhöhung seiner Rentenansprüche zahlen möchte. War das Einkommen zum 31.12.2012 aber zwischen 401 und 450 Euro, besteht zunächst Rentenversicherungspflicht – und zwar bis zum 31.12.2014. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es vorher nicht, außer das Einkommen sinkt unter 401 Euro monatlich. Grundsätzlich sei aber bemerkt, dass rentenversicherungsfreie Minijobber keinerlei Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Selbst die vom Arbeitgeber ja trotzdem zu zahlenden Beiträge bewirken nur geringe Zuschläge auf eventuell woanders erworbene Entgeltpunkte.
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