Der Begriff Mietleasing bedeutet, dass eine Sache oder ein Gegenstand gemietet oder gepachtet wird. Der Leasingnehmer bekommt das Fahrzeug oder das erworbene Produkt vom Leasingnehmer überlassen und bezahlt dafür eine Mietgebühr. Es wird ein Vertrag zwischen beiden abgeschlossen, der eine bestimmte Dauer hat. Nach Ablauf dieser Laufzeit wird der Leasinggegenstand, wie etwa ein Auto, vom Leasingnehmer an den Leasinggeber zurückgegeben (im Gegensatz zum Kaufleasing).
Dabei wird zwischen zwei Arten von Leasing unterschieden, dem Kilometerleasing und dem Restwertleasing. Die beiden Arten sind in vielen Punkten gleich, zum einen wird zu Beginn der Laufzeit eine Anzahlung fällig, die der Leasingnehmer leistet. In manchen Fällen muss diese nicht bezahlt werden, entsprechend dieser Sonderzahlung fällt berechnet sich die monatliche Rate. Ist die Einmalzahlung gering, erhöht dies die Raten, fällt sie höher aus, ist die Monatsrate entsprechend niedriger. Die Vertragszeiten beim Mietleasing betragen üblicherweise zwischen 24 und 48 Monaten, die maximale Dauer des Leasingvertrages beträgt 60 Monate.
Die Mietvorauszahlung reduziert das Risiko eines Ausfalls für die Leasinggesellschaft. In Einzelfällen können während der Laufzeit auch zusätzliche Mietvorauszahlungen geleistet werden, so dass sich die Folgeraten reduzieren. Dies kann für ein Unternehmen steuerliche Vorteile bringen, große Firmen und Konzerne nutzen diese Möglichkeit, um ihre Jahresbudgets aufzubrauchen, die sonst verfallen würden. Nach Ablauf der Mietzeit kann das Objekt vom Leasingnehmer zu einem vorher festgelegten Preis erworben werden. Üblicherweise wird das Optionsrecht vertraglich nicht geregelt, der Übergang des Gegenstandes in das Eigentum des Käufers erfolgt dann automatisch mit der Bezahlung der Schlussrate. Mietleasing ist also einer Ratenzahlung ähnlicher als einem Leasingvertrag im üblichen Sinn.
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