Bürgschaftserklärungen sind seit jeher eine gängige Methode, um einem Gläubiger oder auch Vermieter Sicherheiten zu bieten, wenn der Antragsteller nicht zwingend auf den ersten Blick einen zahlungskräftigen Eindruck macht. Mittels einer Bürgschaft bezeugt dann ein Dritter, dass die Verbindlichkeiten in jedem Fall beglichen werden, auch wenn der Schuldner plötzlich nicht mehr zahlungsfähig sein sollte. Doch wie genau funktioniert eine solche Bürgschaftserklärung?
Wann braucht man eine Bürgschaft?
Wenn man nun beschließt, einen größeren Kredit aufzunehmen, da eine größere Anschaffung ins Haus steht oder sogar ein Hausbau selbst, kann es möglich sein, dass die Bank bzw. das ausgewählte Finanzinstitut auf einen Bürgen besteht. Dies ist meist dann der Fall, wenn nicht auf den ersten Blick klar zu erkennen ist, dass der Darlehensnehmer zuverlässig in der Lage ist seine Zahlungen in festgelegter Höhe zu leisten. Gründe können ein geringes Einkommen sein, eine große Familie bei der Extraausgaben einkalkuliert werden müssen oder auch Erkrankungen, die den Darlehensnehmer evtl. plötzlich zahlungsunfähig sein lassen.
Was ist ein Bürge?
Hier kommt der Bürge auf den Plan. Wenn sich nämlich ein Dritter dazu bereit erklärt, sich für den Darlehensnehmer und dessen Zahlungen zu verbürgen, hat das Finanzinstitut eine Absicherung, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig geworden ist. Tritt dieser Fall ein, muss der Bürge aufgrund seiner gemachten Bürgschaftserklärung sämtliche Restschulden bzw. Zahlungen des Hauptschuldners tragen. Sobald die Zahlungen im Rahmen der Schuld beglichen sind, erlischt die Bürgschaft automatisch.
Vorsicht ist geboten
Auch wenn die Bürgschaft ein relativ einfacher Weg ist, eine Kreditbewilligung zu erhalten, sollte man sich sowohl als Schuldner – aber erst recht als potenzieller Bürge – sehr genau überlegen, ob man diesen Schritt gehen möchte. Eine einmal abgegebene Bürgschaftserklärung verpflichtet bis zum vollständigen Ausgleich der Schuld und so mancher Bürge kann schnell eine böse Überraschung erleben, wenn er tatsächlich selbst zur Kasse gebeten wird.
Bild: Bigstockphoto.com / Goodluz