Bausparen lohnt nicht nur, weil sich künftige Erwerber eines Eigenheims damit eine günstige Finanzierung sichern. Zugleich fördert der Staat mit der Bausparprämie diese vorausschauende Finanzplanung. Die attraktive staatliche Förderung sollte sich niemand entgehen lassen.
Voraussetzungen und Höhe der Prämien
Um die Bausparprämie zu erhalten, bedarf es erstens einen Bausparvertrag. Einen solchen können Interessierte bei einer Bausparkasse abschließen. In Deutschland dürfen nur diese, extra dafür gegründeten Institute entsprechende Verträge anbieten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft oder ein Sparplan zum Zweck des Eigentumserwerbs werden gefördert. Zweitens darf das jährliche Einkommen bei Alleinstehenden 25 600 Euro sowie bei zusammen veranlagten Verheirateten 51 200 Euro nicht überschreiten. Darüber hinaus verlangt der Staat nur ein Mindestalter von sechzehn Jahren, Vollwaisen haben unbeschränkt Anspruch. Bausparbeiträge belohnt der Staat bei der Erfüllung der Voraussetzungen mit einem Zuschuss von 8,8 %. Berücksichtigt werden Summen bis zu 512 Euro bei Alleinstehenden, die maximale Förderung beträgt also 45,06 Euro im Jahr. Der Sparer muss aber mindestens fünfzig Euro an Aufwendungen nachweisen, ansonsten bekommt er keinen Zuschuss.
Prämienrückforderung vermeiden
Den abgeschlossenen Bausparvertrag sollten Anleger mindestens sieben Jahre durchhalten. Entnimmt ein Sparer innerhalb dieser Sperrfrist das Kapital, muss er die staatlichen Prämien zurückzahlen. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regelung. So können Sparer selbst bei einer vorzeitigen Verfügung die Prämien behalten, wenn sie mindestens seit einem Jahr als arbeitslos gemeldet sind. Das Gleiche gilt, wenn die Entnahme unmittelbar für den Wohnungsbau verwendet wird. Schließlich verzichtet der Staat auch auf eine Rückforderung, wenn der Vertragspartner selbst beziehungsweise der Ehegatte erwerbsunfähig wird oder stirbt.
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