Unter einer Leibrente, zu der auch die abgekürzte Leibrente zählt, versteht man eine regelmäßige Rentenzahlung aus einer zuvor eingezahlten Rentenversicherung an den oder die Versicherungsnehmer. Kennzeichnend für die Leibrente ist, dass sie personenbezogen auf den in der Versicherung angegebenen Begünstigten und niemals an weitere Personen ausbezahlt wird. Die Dauer der Zahlungen ist bei einer lebenslangen Leibrente an die Lebenszeit dieser Bezugsperson gebunden.
Da keine Auszahlung an Hinterbliebene erfolgt, ist sie vor allem für Alleinstehende sinnvoll. Wer Angehörige hat, sollte sich für andere Formen der privaten bzw. zusätzlichen Rentenversicherung entscheiden, um diese finanziell abzusichern. In der Bundesrepublik Deutschland sind die gesetzlichen Bestimmungen zu den Leibrenten im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Einkommenssteuergesetz geregelt.
Kürzer als lebenslang
Die abgekürzte Leibrente stellt eine besondere Form der Leibrente dar. Sie richtet sich nicht nach der Lebenszeit, sondern wird bei Vertragsabschluss auf eine genau definierte Laufzeit festgelegt. Diese Laufzeit kann nach Beginn der Rentenzahlungen nicht verlängert werden. Sie kann sich jedoch durch den vorzeitigen Tod des Leibrentenempfängers verkürzen. Hieraus ergibt sich ein Vorteil für den Versicherer, denn die eingezahlten Beträge und die dafür angefallenen Zinsen fließen nicht ab, sondern bleiben bei der Versicherung. Die abgekürzte Leibrente wird meist als Zusatzrente abgeschlossen. Oft stellt sie für diesen vereinbarten Zeitraum nach Rentenbeginn sicher, dass keine finanzielle Lücke auftritt.
Versteuerung
Die Auszahlung der abgekürzten Leibrente beginnt mit dem Eintritt in die Rente. Die regelmäßigen Rentenzahlungen müssen mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil entspricht den während der Einzahlungsphase des Versicherungsvertrages erwirtschafteten Zinserträgen. In der Regel ist der Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten aufgrund der kürzeren Laufzeit geringer als bei lebenslangen Leibrenten. Die genaue Festsetzung der Höhe ist jedoch abhängig vom jeweiligen Alter bei Rentenbeginn.
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