Zunächst einmal steht die Abkürzung BZA für den Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. Dies war ein Arbeitgeberverband, der die Interessen der Arbeitgeber in der Zeitarbeitsbranche vertrat. Gegründet wurde der Verband wohl hauptsächlich wohl um dem schlechten Ruf, der den Zeitarbeitsfirmen teilweise heute noch anhaftet, entgegen zu wirken.
Durch die Gründung dieses Arbeitgeberverbandes wurde allerdings auch ein Tarifvertrag abgeschlossen, der den Arbeitnehmern dieser Firmen dienlich ist. Denn jede Zeitarbeitsfirma, die dem Verband angeschlossen ist, ist verpflichtet sich an diesen Tarifvertrag zu halten. 2011 ging der BZA in den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) über.
Für wen gilt der BZA-Tarif-Lohn?
Wie schon beschrieben, ist dieser Tarif für die Zeitarbeitsbranche und die Arbeitnehmerüberlassung gedacht. Aber nur die Unternehmen, die in dem Arbeitgeberverband angeschlossen sind, müssen sich auch an den Tarifvertrag halten. So sollte man bei einer entsprechenden Bewerbung nachfragen, oder sich erkundigen, ob der zukünftige Arbeitgeber nach diesem Tarif bezahlt oder dem Verband angeschlossen ist. Damit kann man dann sicher sein, ein seriöses Unternehmen ausgesucht zu haben und der Bewerbung steht dann von dieser Seite her nichts mehr im Wege.
Wo kann man sich über den Tariflohn der BZA bzw. BAP informieren?
Auf der Webseite www.personaldienstleister.de des BAP kann man sich umfassend über den Manteltarifvertrag des BZA bzw. jetzt BAP informieren und natürlich auch über die verschiedensten Lohntarife, die in regelmäßigen Abständen neu verhandelt werden. Die Entgelttabellen sind über www.personaldienstleister.de/presse/downloads/entgelttabellen.html abrufbar.
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