In vielen Firmen ist es üblich, dass verschiedenen Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet für den Mitarbeiter, dass er eine enorme Ersparnis gegenüber der Fahrt mit dem eigenen Auto hat. Allerdings muss dieser so genannte geldwerte Vorteil versteuert werden. Hier greift dann die vereinfachte 1%-Regelung.
Worauf bezieht sich die Prozentangabe?
Um die Versteuerung von Dienstwagen zu erleichtern, muss ein bestimmter Betrag zu Grunde gelegt werden, der den geldwerten Vorteil ausmacht. Hier wurde die Regelung gefunden, dass man 1% des Listenpreises des Dienstwagen zu Grunde legt. Dabei ist zu beachten, dass der Neupreis brutto gerechnet wird. So erhält man schließlich einen Betrag, der für die Versteuerung hergenommen wird. Alle Kosten für das Auto (Versicherung, Steuern, Kraftstoff, Wartung und Instandhaltung) werden dann im Regelfall von dem Unternehmen getragen. Dadurch, dass das Firmenfahrzeug der 1%-Regelung unterliegt, hat der Mitarbeiter aber die Möglichkeit den Wagen in vollem Umfang auch für private Belange zu benutzen.
Wie wird der Dienstwagen versteuert?
Mit der 1% Regelung wurde ein bestimmter Betrag ermittelt. Dieser Betrag wird nun auf der Gehaltsabrechnung dem Bruttogehalt zugerechnet. Verdient man beispielsweise 2500 Euro brutto und der geldwerte Vorteil wurde auf 300 Euro festgelegt, erhöht sich das Bruttogehalt auf 2800 Euro. Von diesem erhöhten Bruttogehalt wird nun die Einkommenssteuer berechnet. Anschließend werden die 300 Euro geldwerter Vorteil wieder abgezogen. So wird die Summe, die man monatlich für den Dienstwagen zu zahlen hat ermittelt. Wer den Dienstwagen recht häufig für private Zwecke benutzt, hat so eine günstige Möglichkeit ein Auto zu fahren. Möglich ist aber auch die Regelung, dass man ein Fahrtenbuch führt. Dies ist meist günstiger, wenn man nur selten privat mit dem Dienstwagen fährt.