Oft reicht eine kleine Unachtsamkeit, und das Unglück ist passiert: Die Scheibe des Nachbarn wird vom Nachwuchs-Messi zerschossen oder der kleine Jan Ullrich saust mit seinem Rad zu nah an einem Auto vorbei. Ein Fall für die Familienhaftpflicht…
Welche Leistungen übernimmt die Familienhaftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung schützt – einfach gesagt – vor allen Risiken des Alltags. Das können, wie im Fall der zerbrochenen Scheibe, Sachschäden sein. Ebenso sind Personenschäden versichert, beispielsweise wenn jemand auf Ihrem spiegelglatten Treppenaufgang stürzt. Auch aus Personen- und Sachschäden resultierende Folgekosten werden übernommen. Die private Haftpflichtversicherung gilt mit als die wichtigste Versicherung überhaupt.
Wer ist mitversichert?
Wie der Name ahnen lässt, gilt die Familienhaftpflicht-Versicherung für die gesamte Familie. Das beinhaltet in der Regel Ehepartner bzw. auch unverheiratete Lebenspartner, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, sowie Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch erwachsene Kinder inbegriffen. Zudem können in einigen Policen weitere im Haushalt lebende Personen wie Verwandte oder Au-Pairs Mädchen aufgenommen werden. In diesen speziellen Fällen lohnt sich bei der Privathaftpflicht ein Vergleich der Leistungen. Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung wählen Sie dann aus, wer alles mitversichert sein soll.
Deckungssumme
Die übliche Deckungssumme liegt zwischen fünf und fünfzig Millionen Euro. Gerade, wenn die Versicherung für die gesamte Familie abgeschlossen wird, sollten Sie eine möglichst hohe Summe wählen. Vor allem bei Personenschäden geht die Schadenshöhe schnell in die Millionen. Bei einer zu niedrig gewählten Deckungssumme haften Sie im Fall der Fälle sonst mit Ihrem persönlichen Vermögen.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Einige Leistungen übernimmt die Familienhaftpflicht nicht. Darunter zählen vor allem Schäden, die sich Versicherungsnehmer untereinander zugefügt haben. Lässt die Tochter also Mamas Handy fallen, ist dies nicht abgedeckt. Auch ein vorsätzlich und willentlich herbeigeführter Schaden ist nicht versichert.
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