Der Begriff der Ich-AG ist nicht amtlich, er bezeichnet eine seit 2003 bestehende Möglichkeit, ein Einzelunternehmen zu gründen. Das muss ein Arbeitsloser tun, der seine eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in dieses Einzelunternehmen einbringt. Es sollte den Einstieg der arbeitslosen Menschen in die Selbständigkeit erleichtern. Bereits im Rahmen der Einführung wurde die Sache heiß diskutiert. Im Jahre 2006 lief die Regelung zur Ich-AG aus und wurde durch den Gründerzuschuss abgelöst. Hier gelten seitdem strengere Regeln und er wird über einen kürzeren Zeitraum gezahlt.
Einige Deutsche nahmen die Ich -AG allerdings nur als Überbrückung wahr und retteten sich damit über die Zeit, in der sie kein Arbeitslosengeld mehr erhielten. Viele arbeiteten dazu noch im Nebenverdienst und stockten so das Einkommen erfolgreich auf. So waren zumindest die Krankenversicherung und die Rentenbeiträge bedient. Gearbeitet im Bereich der Ich-AG wurde wenig und die meisten verbrachten die Zeit mit intensiver Jobsuche. Viele fanden auch sozialversicherungspflichtige wieder Arbeit, und so hat ihnen die Ich-AG über die Zeit der Beschäftigungslosigkeit wirksam geholfen. Die selbständige Tätigkeit mit vollem Risiko und wenig Freizeit hat viele abgeschreckt.
Allerdings haben viele Deutsche, die im Rahmen einer Ich-AG beruflich tätig wurden, Erfolg gehabt und gehen als selbständige Unternehmer durch das Leben. Sie konnten ihre Ideen erfolgreich ausprobieren und vom dreijährigen Zuschuss profitieren. Das gab ihnen Sicherheit für die selbständige Tätigkeit. Damit hat die Sache ihren Zweck voll erfüllt. Viele Dienstleistungsanbieter im Hausmeister- und Bürobereich konnten sich nicht halten, da ein Überangebot bestand. Einige haben ihre Geschäftsidee jedoch sehr erfolgreich ausbauen können und sind vom Markt nicht mehr weg zu denken.