Mit einem Todesfall gehen nicht nur Trauer, sondern auch Kosten und Pflichten einher, was für nicht wenige Hinterbliebenen in dieser ohnehin aufreibenden Zeit unerwartet kommt. Viele Menschen möchten daher noch zu Lebzeiten die richtige Vorsorge für den Todesfall treffen, um ihren Verwandten hohe Auslagen und schwierige Entscheidungen abzunehmen.
Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht
In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht, das bedeutet, dass jeder Verstorbene ordnungsgemäß zu bestatten ist. Was diesbezüglich im Detail gilt, regelt jedes Bundesland selbst in seinen Bestattungsgesetzen. Diese legen unter anderem die Bestattungspflichtigen anhand einer Rangfolge fest, in der normalerweise der Ehepartner an erster Stelle steht, gefolgt von Lebenspartner, volljährigen Kindern, Eltern, Großeltern, volljährigen Geschwistern und volljährigen Enkeln. Der zuständige Bestattungspflichtige hat die Pflicht und das Recht, die Beerdigung zu organisieren.
Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er auch die Aufwendungen dafür zu tragen hat. Die Kostentragungspflicht für die Erstattung liegt bei den Erben. Schlagen diese das Erbe aus, geht die Kostentragungspflicht auf die Unterhaltsverpflichteten über, das sind in gerader Linie Verwandte. Sollten keine Unterhaltsverpflichteten existieren, müssen die Angehörigen die Beerdigungskosten übernehmen.
Sollte derjenige, dem die Kostentragungspflicht obliegt, finanziell nicht dazu in der Lage sein, für die Bestattungskosten aufzukommen, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bei einer solchen Sozialbestattung wird nur Unabdingbares bezahlt (einfacher Sarg, Friedhofsgebühren, Überführungsgebühren etc.).
Welche Kosten entstehen im Todesfall?
Im Rahmen eines Todesfalls und einer Beerdigung muss zwischen Kosten, die zwingend anfallen sowie variablen Leistungen unterschieden werden. Erforderliche Posten sind unter anderem Gebühren für Dokumente wie Totenschein und Sterbeurkunde, die Kosten für die Überführung (hierfür ist das Beauftragen eines Bestatters verpflichtend), ggf. das Krematorium, Sarg oder Urne sowie die Friedhofsgebühren für Beisetzung und Grabnutzung. Optionale Punkte sind das Anziehen von Sterbekleidung, Trauerfeier und musikalische Untermalung, Trauerredner, Totenmahl, Sterbeanzeige, Trauerkärtchen, Kränze und Blumen sowie ein (teurer) Grabstein.
Wer Geld sparen möchte bzw. muss, kann es bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen belassen und jeweils die günstigste Variante auswählen. So lassen sich insbesondere bei der Wahl der Art des Grabs und bei Sarg bzw. Urne Beträge im drei- oder vierstelligen Bereich einsparen, ebenso wie beim Vergleichen mehrerer Angebote verschiedener Bestattungsunternehmen und Steinmetze. Möchten Sie nicht auf schönen Blumenschmuck, eine angemessene Trauerfeier, einen besinnlichen Leichenschmaus u. A. verzichten, können Sie die Kosten senken, indem Sie bzw. Verwandte und Freunde möglichst viel selbst machen (z. B. die Musik, die Bewirtung, Design und Produktion der Trauerkarten usw.). Die Gestaltung des Grabs hat auch Auswirkungen auf die weitere Grabpflege, die ebenfalls verpflichtend ist. So ist eine Grabplatte beispielsweise weniger pflegeintensiv als eine bepflanzte Grabstätte.
Wie kann ich vorsorgen?
Um Ihre Angehörigen im Todesfall zu entlasten, haben Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Bringen Sie zunächst Ordnung in Ihre Besitztümer, so dass Ihre Hinterlassenschaft einfach zu verwalten ist. Denken Sie außerdem an Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bankvollmacht sowie das Hinterlegen eines Testaments.
Außerdem können Sie eine sogenannte Bestattungsverfügung erstellen – eine Willenserklärung, mit der Sie festlegen, wie nach Ihrem Tod mit Ihrem Leichnam verfahren werden soll, welche Art der Bestattung und Feierlichkeit Sie wünschen, wie Ihr Grabmal aussehen soll etc. Sie können darin auch bestimmen, wer sich um die Bestattung kümmern soll und damit der gesetzlichen Bestattungspflicht zuvorkommen. Noch weiter gehen Sie, wenn Sie Organisatorisches selbst übernehmen und beispielsweise selbst einen Bestatter aussuchen und mit ihm Details der Beerdigung besprechen.
Finanziell können Sie die Bestattung auf zwei Arten absichern: Entweder Sie schließen eine Sterbegeldversicherung (oder eine sinnvolle Alternative wie eine Lebensversicherung) ab oder Sie gehen einen Vorsorgevertrag mit dem ausgesuchten Bestattungsunternehmen ein, in dessen Rahmen in der Regel ein Treuhandkonto angelegt wird.
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