Entstehen auf der Baustelle des sich im Bau befindenden Gebäudes finanzielle Schäden, so kann die Gebäudeneubauversicherung gegen diese absichern. Im Grunde genommen, ist der Bauherr für jegliche finanzielle Schäden selbst verantwortlich und für diese auch aufzukommen. Nach Abschluss einer Gebäudeneubauversicherung tritt jedoch die Versicherungsgesellschaft in Kraft und übernimmt den Schadenersatz. Die Tragweite der Versicherung beginnt beispielsweise bei außenstehenden Personen, die auf der Baustelle zu Schaden kommen oder anderweitigen Schaden anstellen und reicht bis hin zu Brand, Vandalismus und Unwetter. Die Wichtigkeit einer solchen Versicherung liegt darin, dass der Bauherr für alle Tätigkeiten und Ereignisse auf der Baustelle verantwortlich ist und für diese zur Rechenschaft gezogen wird. Die Gebäudeneubauversicherung selbst besteht aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen. Einer davon ist zum Beispiel die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die bei dem oben beschriebenen Beispiel, bei welchem eine dritte Person auf der Baustelle zu Schaden kommt, wirksam wird. Ein weiterer bedeutender Leistungsbaustein der Versicherung ist die Bauleistungsversicherung, welche Bauherren vor unvorhergesehenen Einflüssen wie Unwetter aber auch Krieg absichert. Bei einem Fall, in dem die Versicherung für Schadenersatz beauftragt wird, wird die Risikozone miteinberechnet. Diese ergibt sich aus dem Ort des sich im Bau befindenden Gebäudes und welchen Gefahrenquellen dieses ausgesetzt ist.
Die Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauversicherung oder Bauwesenversicherung genannt, schützt im groben Sinne die Bauunternehmer oder aber Bauherren vor Schäden, welche auf unvorhersehbarer Basis entstanden sind.
Diese müssen allerdings während des Bauzeitraums auftreten, sprich nicht nach Einzug in das Gebäude. Dabei schützt die Versicherung vor bestimmten Schäden. Dazu gehören überwiegend Schäden ausgehend von höherer Gewalt beispielsweise einem Sturm oder Hochwasser. Des Weiteren sind Bauherren auch gegen Schäden, die aufgrund von Vandalismus, Fahrlässigkeit oder Material- und Konstruktionsfehler entstanden sind, geschützt. Im Großen und Ganzen sind Schäden, die während der Bauzeit entstehen, betroffen. Die Bauwesenversicherung wird allerdings bei Feuerschäden nicht wirksam. Dazu gehören beispielsweise Blitzschläge, Brände, Explosionen und auch unbemannte Flugkörper, die beim Bau Schaden hinterlassen. Gegen derartige Gefahren sind die Bauherren meist über eine Feuerrohbauversicherung geschützt. Diese jedoch wird meistens von den Versicherungsanbietern kostenlos während der Bauzeit angeboten und im späteren Verlauf nach Abschluss des Baus in die sogenannte Wohngebäudeversicherung umgewandelt. Die Laufzeit der Versicherung beträgt in der Regel die des Gebäudebaus.
Zusammengefasst tritt die Bauleistungsversicherung bei unausweichlichen Ereignissen (so auch Krieg und Aufruhr) aber auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen in Kraft. Für anderweitige Ereignisse wie beispielsweise ungewöhnliche Witterungsverhältnisse trägt der Bauunternehmer Verpflichtung und muss für den Schaden aufkommen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert vor Haftpflichtansprüchen aufgrund von Verletzungen gegen die Verkehrssicherheitspflichten innerhalb der Baustelle ab. Dazu gehört in der Regel eine präzise Beschilderung sowie eine ausreichende Beleuchtung, die genügend Licht für das Beschreiten der Baustelle ohne Gefahr bietet. Auch wenn die Aufgabe der Einhaltung der Verkehrssicherheitspflichten auf den Bauunternehmer abgegeben wird, ist dennoch zu jeder Zeit der Bauherr verantwortlich für die Sicherheit. Der Bauherr kann die Überwachung der Sicherheitseinhaltung auf der Baustelle an einen sogenannten Koordinator übergeben. Dieser kann beispielsweise der leitende Architekt sein, der sich bei der Aufgabe um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kümmern muss. Im Fall, dass der Bauherr diese Aufgabe also nicht selbst in die Hand nimmt, ist es seine Verantwortung, diesen Bereich an einen Koordinator zu übergeben.
Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Privathaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung ist üblicherweise das Bauherrenrisiko bereits enthalten. Die Problematik liegt hierbei jedoch bei der Bausumme. Viele der Versicherungsgesellschaften sind nur bis zu einer bestimmten Bausumme wirksam und grenzen somit die Dienstleistung ein. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung beim Überschreiten dieser Bausumme eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, denn nur mit dieser ist der Bauherr in Fällen, in denen Haftpflicht beansprucht wird, komplett abgesichert und muss nicht selbst den Schaden tragen.