Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area (= einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und bedeutet, dass für Unternehmen Kontonummer und Bankleitzahl ab dem Februar 2014 passé sind. Stattdessen ist die Angabe von BIC (Business Identifier Code) und IBAN (International Bank Account Number) erforderlich. Verbraucher bekommen eine Übergangsfrist von zwei Jahren, während der sie zwischen Kontonummer + Bankleitzahl und IBAN + BIC wählen können. Danach (ab dem 1.2.2016) ist für jeden verbindlich für alle Eurozahlungen (national und grenzüberschreitend) nur noch die IBAN zu verwenden, die sowohl Kontonummer, als auch BLZ und BIC ersetzt.
Von Unternehmen erfordert diese Neuerung eine systemtechnische und organisatorische Umstellung, die zum Stichtag am 1.2.2014 zwingend erfolgen muss. Da dies für zahlreiche Firmen eine große Herausforderung darstellt, bieten IT- und Finanzprofis einen Einführungsservice an. Mehr Infos dazu unter www.sap-sepa.de.
BIC und IBAN
Die Verwendung der BIC ist für viele Beteiligte im Zahlungsverkehr erst einmal ungewöhnlich, da die bisherige Bankleitzahl, als Kennzeichnung der zahlenden oder empfangenden Bank, in Deutschland bisher ausschließlich aus Zahlen bestand. Nunmehr wird diese Zahlenfolge durch eine elfstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen ersetzt. Doch ganz verloren geht die althergebrachte Bankleitzahl nicht, denn sie erscheint in der IBAN nochmals. Neben dem Länderkennzeichen und der zweistelligen Prüfziffer folgen dann die acht Ziffern der (alten) Bankleitzahl im jeweiligen Empfängerland. Daran schließt sich die zehnstellige (alte) Kontonummer an – gegebenenfalls erweitert um führende Nullen. Sind die Bankdaten, bestehend aus Kontonummer und Bankleitzahl, beim Zahlenden bereits bekannt, ist dieser in der Lage über einen BIC- und IBAN-Rechner die korrekten Angaben für die SEPA-Überweisungen zu ermitteln. Für grenzüberschreitende Bezahlungen war die Verwendung von BIC und IBAN auch bisher erforderlich.
Hilfestellung für Kunden
Für Unternehmer bietet sich die Möglichkeit, dem zahlungspflichtigen Kunden wichtige Unterstützung zu geben, indem die Angaben zu BIC und IBAN gut lesbar auf Briefbögen und Rechnungen aufgeführt werden. Für die IBAN wird folgendes Muster empfohlen:
DE00 0000 0000 0000 0000 00
Diese visuelle Darstellung erleichtert das Abzählen und Kontrollieren der teils zahlreichen Nullen innerhalb der IBAN. Auch eine schlichte Schriftart und hinreichende Schriftgröße hilft dabei, Rückbuchungen und Mehraufwand zu vermeiden.