Experten bewerten die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Laut Statistik muss jeder vierte Erwerbstätige aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Arbeitsplatz vor Beginn der Rente aufgeben. Der Verdienstausfall kann dann nur durch eine BU-Versicherung aufgefangen werden.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Es ist ein Irrglaube, dass nur Menschen, die schwere körperliche Arbeit verrichten, berufsunfähig werden können. Eine Berufsunfähigkeit noch vor Beginn des Rentenalters kann jeden treffen. Weder die Art der beruflichen Tätigkeit, noch das Alter der Betroffen spielen dabei eine Rolle. Die Ursachen für eine Unfähigkeit, seiner Tätigkeit weiter nachgehen zu können, sind vielschichtig. Unfälle, organische Erkrankungen, Rückenprobleme und zunehmend psychische Erkrankungen sind dafür verantwortlich, dass immer mehr Menschen nicht bis zum Rentenalter ihren Beruf ausüben können. Ohne eine private Vorsorge stehen die Betroffen plötzlich und unerwartet völlig mittellos dar. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu.
BUV schon für Schüler, Auszubildende und Studenten
Bereits Schüler, Auszubildende und Studenten haben die Möglichkeit, eine BU-Versicherung abzuschließen. Viele junge Menschen unter 30 Jahren haben sich zwar schon einmal mit der Problematik einer drohenden Berufsunfähigkeit auseinandergesetzt, schätzen jedoch oftmals ihr persönliches Risiko noch als sehr gering ein oder wählen gar die falsche Versicherung, um sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft zu versichern. Wer statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung etwa eine Unfallversicherung abschließt, sollte auch in jungen Jahren bedenken, dass die Hauptursachen für eine Arbeitsunfähigkeit durch diese gar nicht abgesichert sind.
Berufsunfähig bedeutet nicht immer arbeitsunfähig
Wer berufsunfähig ist, ist damit nicht automatisch arbeitsunfähig. In ihrer genauen Definition bedeutet Berufsunfähigkeit, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, in seinem erlernten Beruf zu arbeiten. Von staatlicher Seite gibt es die sogenannten “Erwerbsminderungsrente” erst dann, wenn der Betroffen auch keine andere Tätigkeit mehr ausüben kann und somit arbeitsunfähig ist. Wer “nur” als berufsunfähig eingestuft wird, muss entweder eine andere Tätigkeit ausüben, um den Lebensunterhalt weiterhin zu verdienen oder rutscht in die Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe. Doch auch bei einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit reicht die staatliche Unterstützung in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Es obliegt also jedem einzelnen, für den Fall einer Berufsunfähigkeit rechtzeitig eine private Vorsorge zu treffen.
Eine optimale Berufsunfähigkeitsversicherung
Damit eine solche Versicherung einen umfassenden und optimalen Schutz bietet sollte die Rentenhöhe von mindestens 75% des aktuellen monatlichen Einkommens betragen. Zudem ist es sinnvoll, einen Tarif mit Dynamik zu wählen, denn so wird eine steigende Inflationsrate bei der Rentenhöhe berücksichtigt.