Altersarmut wird für viele Menschen – egal ob angestellt oder selbstständig – zur ernstzunehmenden Bedrohung. Die gesetzliche Rentenversicherung wird bei den wenigsten noch für eine adäquate Versorgung im Alter ausreichen. Eine private Altersvorsorge scheint da eine mögliche Alternative zu sein, um die Rentenlücke zu schließen. Allerdings stellt sich für viele die Frage, welchen Mindestbeitrag sie zur Rentenversicherung leisten sollten.
Gesetzlicher Mindestbeitrag zur Rentenversicherung
Der gesetzliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt aktuell 18,9 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Das heißt, wer 2.500 Euro im Monat verdient, zahlt davon automatisch 472,50 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung.
Selbstständige und Freiberufler sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie können sich allerdings freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 85,05 Euro. Allerdings empfehlen sämtliche Experten einen viel höheren freiwilligen Beitrag zur Rentenversicherung zu leisten. Mindestens 300 besser noch 400 bis 450 Euro sollten freiwillig Rentenversicherte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um wenigstens eine ausreichende Grundversorgung im Alter zu erzielen.
Mindestbeitrag zur Altersvorsorge
Um Altersarmut zu verhindern und die Rentenlücke zu schließen, sollten sowohl Angestellte als auch Selbstständige die möglichen Alternativen zur gesetzlichen Rente prüfen und eine private Altersvorsorge abschließen. Wer diese Lücke mit einer Lebensversicherung füllen möchte, sollte damit relativ zeitig anfangen, denn eine solche Altersvorsorge lohnt sich vor dem Hintergrund der anhaltend niedrigen Zinsen nur auf lange Sicht (durchschnittlichen 3,3 Prozent Rendite bei einer Laufzeit von 30 Jahren). Auch die staatliche geförderte Riester-Rente oder andere (Aktien- bzw. Fonds-)Sparpläne von Banken und Versicherungen können und sollten zur Deckung der Rentenlücke genutzt werden.
Selbstständige und Freiberufler sollten nach einer Faustregel ca. 20 bis 30 Prozent ihrer Einnahmen für die Altersvorsorge zurücklegen. Auch für sie gibt es staatliche geförderte Altersvorsorgeprogramme wie die Rürup-Rente (Basisrente), (Fonds-)Sparpläne und Versicherungen. Um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen und Risiken zu streuen, sollten die Mittel möglichst breit angelegt werden. Außerdem empfehlen Experten einen Teil der Rücklagen in Aktien bzw. Aktienfonds anzulegen, auch wenn dadurch das mögliche Verlustrisiko steigt.
Wie hoch der Mindestbeitrag zur (freiwilligen) Rentenversicherung bzw. zur Altersvorsorge genau sein soll, ist abhängig von jedem einzelnen. Beeinflusst wird der Mindestbeitrag u.a. durch bereits erworbene Renten- und Versorgungsansprüche, den bisherigen Vermögenswerten (z.B. Immobilien, Aktien, Barvermögen), Inflation und den eigenen Lebensstandard. Außerdem sollte ein möglichst großes Polster zur Verfügung stehen, um sich beispielsweise einige Wünsche im Alter zu erfüllen und um für unvorhersehbare Situationen gerüstet zu sein.