Minijobs werden oft auch als geringfügige Beschäftigungen oder auch als nicht sozialversicherungspflichtige Jobs bezeichnet. Seit dem 01.01.2013 gilt hier die neue Grenze von EUR 450,00, vorher waren es EUR 400,00. Wer einem Minijob nachgeht, ist bis zu dieser Grenze nicht sozialversicherungspflichtig. Lediglich bei Jobs, die nach dem 01.01.2013 begonnen wurden, besteht jetzt eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich aber auch befreien lassen kann.
Befreiung der Sozialversicherungspflicht
Auch Studenten können Minijobs annehmen. Oft müssen sie dies sogar, um sich ihr Studium bzw. ihren Lebensunterhalt überhaupt leisten und finanzieren zu können. Grundsätzlich gilt für Studenten hier das Gleiche wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Bis zu der Grenze von EUR 450,00 müssen keine Sozialabgaben geleistet werden. Das bedeutet, weder Student noch Arbeitgeber müssen hier dann in der Regel Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, noch für die Arbeitslosenversicherung leisten.
Die Bedingungen für das Befreiungsrecht
Hier müssen Studenten jedoch beachten, dass sie nur unter diese Regelung fallen, wenn sie als ordentlich Studierende gelten. Unter ordentlich Studierenden versteht man Studenten, die ihre Zeit überwiegend ihrem Studium widmen. Bei Studenten zählt bei einem Minijob und der eventuellen Befreiung der Sozialversicherungspflicht demnach nicht nur die Höhe des Verdienstes, sondern auch die Zeit, die der Student in diesem Job verbringt. Eine Regelung besagt hier, dass der Student nur dann befreit ist, wenn er während eines Semesters die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreitet. Davon ausgenommen sind Arbeitsstunden am Wochenende oder auch abends oder nachts. Des Weiteren darf ein ordentlich Studierender im Jahr nicht mehr als 26 Wochen arbeiten.
Sind diese Bedingungen erfüllt, gilt ein Student als ordentlich Studierend und ist nicht verpflichtet, Sozialabgaben zu leisten. Dennoch muss natürlich auch ein Student z.B. krankenversichert sein, dies geschieht hier dann aber meist, zumindest bis zum 25. Lebensjahr, über die Versicherung der Eltern.
Webtipp zum Thema:
- bwlstudieren.net liefert Informationen rund um das Studium der Betriebswirtschaftslehre
- NebenJobVonZuHause.net informiert über die Möglichkeiten des Nebenverdiensts durch Heimarbeit
- www.jobboard-deutschland.de bietet eine umfangreiche Jobbörse