Seit einiger Zeit ist es allgemein bekannt, dass aufgrund eines Urteils des BGHs bei vielen Kreditverträgen, die zwischen 01.11.2002 und 30. Juni 2010 geschlossen wurden, die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind und betroffene Kreditnehmer durch eine fachliche Überprüfung viele tausend Euro nachträglich einsparen können. Konkret geht es darum, dass zu viel gezahlte Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder auch Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgefordert werden können, da auf Grund der fehlerhaften Belehrung über die Widerrufsrechte des Kreditnehmers die Widerrufsfrist gar nicht in Gang gesetzt wurde und somit jederzeit der Darlehensvertrag widerrufen werden kann.
Es stehen gewaltige Beträge im Raum: Wenn alle betroffenen Bankkunden alles zurückfordern würden, was ihnen per Urteil zusteht, müssten Banken und Sparkassen nach Schätzungen von Experten hunderte Milliarden Euro erstatten. Daher ist es keineswegs verwunderlich, dass die juristischen Vertreter der Banken und Sparkassen den Weg in die höchste richterliche Instanz, dem Bundesgerichtshof, gewagt haben.
Ein jüngeres Beispiel aus Karlsruhe belegt das Einsparungspotential einer anwaltlichen Überprüfung eindrucksvoll. Dort wurde die Sparkasse Kraichgau im April 2014 vom Landgericht Karlsruhe dazu verurteilt, einem Ehepaar ca. 11.000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 12 Prozent zu erstatten. Der Kreditvertrag mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung wurde im Jahr 2007 abgeschlossen und aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit vom Gericht für ungültig erklärt.
Bankkunden mit einem solchen ungültigen Darlehensvertrag können diesen Vertrag auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung nachträglich kündigen, erhalten zum Teil hohe Entschädigungszahlungen und einen neuen Kreditvertrag mit den derzeitig günstigen Zinsen abschließen. Die Firma fondsconcepte aus München vermittelt seit Mitte 2014 eine kostenlose anwaltliche Überprüfung von Kreditverträgen ab einer Darlehenssumme von 75.000 Euro für den Kreditnehmer. Dabei prüfen Fachanwälte die Verträge auf besagten Fehler und fordern falls erforderlich eine Anpassung des Zinssatzes und ggf. die Rückerstattung von erhobenen Gebühren bei der Bank. Bei Notwendigkeit reicht der Rechtsanwalt Klage ein. Alle Kosten werden dabei von der Kanzlei übernommen. Bankkunden mit einem Darlehensvertrag ab 75.000 Euro können unverbindliche Informationen zur Kreditprüfung und eine kostenlose Beratung hier anfordern: Informationen zur kostenlosen Prüfung von Kreditverträgen.