Bei einer SEPA-Basislastschrift, dem üblichen Lastschriftverfahren für Zahlungen von Privatpersonen, können Sie eine autorisierte Abbuchung innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückgeben. Haben Sie dem Einzug nicht zugestimmt, melden Sie ihn sofort Ihrer Bank; grundsätzlich gilt eine Frist von höchstens 13 Monaten.
Bei der Rückgabe wird der Betrag wieder auf Ihr Konto gebucht. Eine offene Rechnung oder Vertragsforderung bleibt bestehen.
Lastschrift bei der Bank zurückgeben
Öffnen Sie im Online-Banking oder in der Banking-App die Umsatzübersicht und wählen Sie die betreffende Lastschrift aus. Viele Banken bieten dort eine Option an, mit der Sie die Lastschrift zurückgeben können. Die genaue Bezeichnung und der Ablauf unterscheiden sich je nach Bank. Finden Sie keine passende Funktion, wenden Sie sich direkt an Ihre Bank.
Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift brauchen Sie innerhalb der Acht-Wochen-Frist keinen Grund für die Rückgabe anzugeben. Die Frist beginnt mit der Belastung Ihres Kontos. Nachdem Sie die Erstattung beantragt haben, muss die Bank den Betrag grundsätzlich innerhalb von zehn Geschäftstagen erstatten oder Ihnen die Gründe für eine Ablehnung mitteilen.
Prüfen Sie nach der Rückgabe, ob der Betrag wieder auf Ihrem Konto eingegangen ist. Bewahren Sie die Bestätigung der Bank auf, besonders wenn es um eine unbekannte oder strittige Abbuchung geht.
Wenn Sie keinen Einzug erlaubt haben
Haben Sie kein gültiges Lastschriftmandat erteilt oder den Einzug nicht genehmigt, melden Sie das Ihrer Bank unverzüglich als nicht autorisierte Zahlung. Warten Sie nicht bis zum Ende der Frist: Grundsätzlich müssen Sie die Bank spätestens innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung informieren. Der genaue Fristbeginn hängt auch davon ab, ob Sie die vorgeschriebenen Informationen zur Buchung erhalten haben.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach Ihrer Meldung. Eine gesetzliche Ausnahme betrifft Fälle, in denen begründete Hinweise auf ein betrügerisches Verhalten der zahlenden Person vorliegen. Die Bank muss einen solchen Verdacht prüfen.
Beschreiben Sie der Bank, warum Sie den Einzug nicht autorisiert haben, und nennen Sie die betreffende Buchung. Wenn Sie den Zahlungsempfänger nicht kennen, melden Sie das ebenfalls. Die 13-Monats-Frist ist eine äußerste Grenze, kein Anlass, mit der Meldung zu warten.
Rückgabe oder Mandat widerrufen?
Mit der Rückgabe holen Sie eine einzelne bereits gebuchte Lastschrift zurück. Das Mandat für künftige Einzüge bleibt bestehen. Soll der Zahlungsempfänger künftig nichts mehr von Ihrem Konto einziehen, widerrufen Sie das Mandat schriftlich gegenüber dem Zahlungsempfänger. Informieren Sie vorsorglich auch Ihre Bank.
Steht die Abbuchung noch bevor, können Sie den Zahlungsauftrag grundsätzlich bis zum Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag widerrufen. Das ist etwas anderes als die Rückgabe einer bereits gebuchten Lastschrift. Fragen Sie bei Ihrer Bank so früh wie möglich nach, wie Sie den Zahlungsauftrag widerrufen können.
Die Forderung kann offenbleiben
Wenn Sie eine Lastschrift zurückgeben, wird zunächst nur der Betrag auf Ihrem Konto zurückgebucht. Ist er tatsächlich geschuldet, kann der Zahlungsempfänger weiterhin Zahlung verlangen; klären Sie dann direkt, wie Sie den Betrag begleichen können. Wenn Sie die Rechnung bestreiten, teilen Sie dem Zahlungsempfänger den Grund mit und bewahren Sie den Schriftwechsel auf.
Wenn Sie eine berechtigte Lastschrift zurückgeben, können zusätzliche Kosten oder Mahnungen folgen. Auch wenn eine Abbuchung scheitert, weil Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt ist, kann das Folgen haben. Welche Kosten entstehen, hängt von den Umständen und den geltenden Vereinbarungen ab.
Sonderfall Firmenlastschrift
Die SEPA-Firmenlastschrift ist für Zahlungen zwischen Unternehmen vorgesehen. Für sie gelten bei autorisierten Abbuchungen andere Rückgaberegeln als bei der SEPA-Basislastschrift. Wenn Sie eine Firmenlastschrift nutzen, prüfen Sie deshalb die Vereinbarungen mit Ihrer Bank. Wurde ohne Mandat eingezogen, melden Sie das Ihrer Bank umgehend; grundsätzlich gilt auch hier eine Frist von bis zu 13 Monaten.