Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie eine Abfindung erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich versteuern. Die Fünftelregelung kann Ihre Einkommensteuer senken, wenn die Abfindung steuerlich als Entschädigung gilt und zusammen mit Ihren übrigen Einkünften im Auszahlungsjahr zu einer höheren Steuerbelastung führt, als ohne das Ende des Arbeitsverhältnisses entstanden wäre. Die Steuer wird im Auszahlungsjahr nach einer besonderen Formel berechnet. Die Abfindung wird dabei nicht auf fünf Jahre verteilt.
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an. Das Finanzamt prüft die Steuerermäßigung erst bei der Einkommensteuerveranlagung. Deshalb kann zunächst mehr Steuer einbehalten werden, als nach der späteren Berechnung anfällt.
So berechnet das Finanzamt die Fünftelregelung
Zuerst berechnet das Finanzamt die Steuer auf Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen. Dann rechnet es ein Fünftel der Abfindung dazu und berechnet die Steuer noch einmal. Die Differenz multipliziert es mit fünf und addiert das Ergebnis zur Steuer auf das übrige Einkommen.
Vereinfacht lautet die Rechnung:
Steuer mit Fünftelregelung = Steuer auf das übrige Einkommen + 5 × (Steuer auf übriges Einkommen mit einem Fünftel der Abfindung − Steuer auf das übrige Einkommen)
Die Berechnung betrifft die tarifliche Einkommensteuer, also die Steuer nach dem Einkommensteuertarif. Die Abfindung wird nicht in fünf Jahreszahlungen aufgeteilt. Die Fünftelregelung senkt die Steuer auch nicht um einen festen Betrag. Wie viel sie spart, hängt vor allem vom übrigen zu versteuernden Einkommen und vom Einkommensteuertarif ab.
Voraussetzungen für die Fünftelregelung
Die Zahlung muss steuerlich eine Entschädigung sein. Dazu gehören Zahlungen, die entgangene oder künftig wegfallende Einnahmen ersetzen. Entscheidend ist, wofür das Geld gezahlt wird. Die Bezeichnung „Abfindung“ im Aufhebungsvertrag oder auf der Abrechnung reicht allein nicht aus.
Außerdem muss die Entschädigung zusammen mit Ihren übrigen Einkünften im Auszahlungsjahr zu einer höheren Steuerbelastung führen, als ohne das Ende des Arbeitsverhältnisses entstanden wäre. Das nennt man eine Zusammenballung von Einkünften. Dafür vergleicht das Finanzamt Ihre tatsächlichen Einkünfte im Auszahlungsjahr mit den Einnahmen, die ohne das Ende des Arbeitsverhältnisses voraussichtlich angefallen wären.
Die Abfindung in einem Jahr auszuzahlen, reicht für die Steuervergünstigung aber nicht automatisch aus. Auch die Höhe der Abfindung und die übrigen Einkünfte im selben Jahr spielen eine Rolle. Wenn die Zahlung nicht größer ist als die Einnahmen, die bis zum Jahresende wegfallen, kann eine genauere Prüfung nötig sein.
Teilzahlungen gefährden die Fünftelregelung
Wenn eine Abfindung auf mehrere Steuerjahre verteilt wird, ist die Fünftelregelung grundsätzlich gefährdet. Der Bundesfinanzhof hat die Steuervergünstigung bei ungefähr gleich großen Teilzahlungen über mehrere Jahre versagt. Auch die Insolvenz des früheren Arbeitgebers, die zur Aufteilung geführt hatte, änderte nichts an der Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Die eng begrenzten Ausnahmen gelten für ergänzende Zahlungen aus sozialen Fürsorgegründen und eröffnen keinen allgemeinen Weg, eine Abfindung steuerbegünstigt in Raten auszuzahlen. Wenn Ihr Vertrag Zahlungen in verschiedenen Jahren vorsieht, sollten Sie die steuerlichen Folgen vor der Unterschrift prüfen lassen.
Fünftelregelung seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Die Berechnung nach § 34 Einkommensteuergesetz bleibt gleich. Das Finanzamt berücksichtigt die Tarifermäßigung weiterhin bei der Einkommensteuerveranlagung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Darum kann die Lohnabrechnung bei der Auszahlung eine höhere Steuerbelastung zeigen als der spätere Steuerbescheid. Eine Erstattung ist jedoch nicht automatisch sicher: Das Finanzamt prüft zuerst, ob die Zahlung als begünstigte Entschädigung gilt und ob die Einkünfte tatsächlich zusammengeballt sind.
So prüfen Sie Ihre Abfindung
Prüfen Sie im Vertrag, wann Sie die Abfindung erhalten und wofür sie gezahlt wird, und notieren Sie Ihre übrigen Einkünfte im Auszahlungsjahr. Vergleichen Sie diese mit den Einnahmen, die ohne das Ende des Arbeitsverhältnisses voraussichtlich angefallen wären. Das Finanzamt braucht diese Angaben, um die Zusammenballung der Einkünfte zu prüfen.
Geben Sie die Abfindung in Ihrer Einkommensteuererklärung vollständig an. Prüfen Sie im Steuerbescheid, ob das Finanzamt die Fünftelregelung berücksichtigt hat. Bei Zahlungen über mehrere Jahre oder wenn unklar ist, wofür die Zahlung erfolgt, lassen Sie sich vor der Auszahlung oder der Vertragsunterzeichnung steuerlich beraten.